Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sachverständigenbüro Klaus-Dieter Rüge
Friedrichstraße 42c, 47647 Kerken
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Sachverständigenbüro Klaus-Dieter Rüge (nachfolgend „Sachverständiger") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sachverständigenleistungen geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Sachverständige stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Sachverständigen oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder – sofern keine Auftragsbestätigung erteilt wurde – die Beauftragung durch den Auftraggeber. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
Der Sachverständige erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Gutachten und Berichte werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Behinderungen bei der Leistungserbringung, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.
Sofern zur Leistungserbringung eine Besichtigung erforderlich ist, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass dem Sachverständigen Zugang zum Objekt gewährt wird. Wird ein vereinbarter Besichtigungstermin durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu vertretenden Dritten nicht ermöglicht, trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten.
§ 4 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Muss ein Termin auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden, ist dies spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
Erfolgt die Terminaufhebung weniger als fünf Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin, wird der volle Auftragswert berechnet. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder geringer.
Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch eine Pflichtverletzung des Auftraggebers Verzögerungen, behält sich der Sachverständige vor, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zum vereinbarten – hilfsweise üblichen – Stundensatz abzurechnen.
§ 5 Schweigepflicht und Datenschutz
Der Sachverständige unterliegt einer Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Hiervon ausgenommen sind:
- die anonymisierte Verarbeitung statistischer Daten durch den Sachverständigen;
- Veröffentlichungspflichten nach Regularien des Akkreditierers;
- Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen;
- gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus und umfasst alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen.
Der Sachverständige speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Sachverständigen.
§ 6 Urheberrechtsschutz
Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse, die dem Urheberrecht unterliegen (z. B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt der Sachverständige dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, soweit für den Vertragszweck erforderlich.
Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
§ 7 Honorar und Zahlungsbedingungen
Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Honorar- und Leistungsverzeichnis. Eine Übersicht der Pauschalpreise und Stundensätze finden Sie in unserem Honorar- und Leistungsverzeichnis. Für Leistungen, die nicht pauschaliert sind, gilt der vereinbarte oder übliche Stundensatz.
Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender Höhe (gegen entsprechenden Nachweis) oder in vereinbarter Höhe verlangt werden.
Der Sachverständige ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrages ist.
Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnt. Er nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
Der Sachverständige ist berechtigt, Kopien aller ihm übergebenen Unterlagen für eigene Unterlagen anzufertigen. Originale werden nach Abschluss des Auftrags zurückgegeben. Die Aufbewahrung eigener Unterlagen (Gutachten, Berechnungen) erfolgt für die Dauer von mindestens fünf Jahren nach Auftragsabschluss, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
§ 10 Gewährleistung
Der Sachverständige gewährleistet, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt der Ablieferung den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.
Sofern der Auftraggeber keine Privatperson ist, beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Fertigstellung bzw. Zustellung des beauftragten Werkes.
§ 11 Haftung und Verjährung
Der Sachverständige haftet für die von ihm im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Sachverständigen beschränkt sich für Schäden, die nicht Personenschäden sind, im Fall von leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die im Vertrag vereinbarte Haftungshöchstgrenze und die dort angegebene Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden. Das gilt nicht für die Verletzung einer für den Vertragszweck wesentlichen Pflicht (Kardinalpflichten).
Die gesetzliche Verjährung beginnt mit der Abnahme der Leistungen des Sachverständigen, spätestens mit vorbehaltloser Begleichung der Schlussrechnung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Sachverständigen ausschließlich Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2026